Bestimmung betreffend COVID-19 für Herbst 2022/23

Wir möchten euch auf die Bestimmung gemäß Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG) sowie Empfehlungen des Landes Tirol zum Start in das Kinderbetreuungsjahr 2022/23 aufmerksam machen:

  • Covid-19 gilt gemäß § 28 Abs. 6 TKKG als anzeigepflichtige Krankheit. Folglich dürfen Covid-19 positive Kinder die Einrichtung nicht betreten, unabhängig von der Symptomatik des jeweiligen Kindes.
  • Zudem wird durch § 28 Abs. 6 TKKG geregelt, dass Kinder, welche im gleichen Haushalt wie eine Covid-19 positive Person leben, die Einrichtung erst wieder besuchen können, wenn die betreffende Covid-19 positive Person genesen ist. Gleichermaßen sind hiervon auch immunisierte Kinder umfasst.
  • Das Land Tirol empfiehlt Covid-19 positive Betreuungspersonen, welche einer Verkehrsbeschränkung unterliegen, nicht in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern einzusetzen. Sofern es die Situation zulässt sollen diese Personen im betreffenden Zeitraum für administrative und vorbereitende Arbeiten herangezogen werden, um dadurch insbesondere auch vulnerable Personengruppen zu schützen. Diese Entscheidung obliegt jedoch dem jeweiligen Erhalter der Kinderbildungseinrichtung. Im Kinder-Reich Maurach werden positiv getestete Mitarbeiterinnen nicht eingesetzt.

Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.